Abnahmeprüfung an BWS

Prüfungen von BWS:
Das nehmen wir
Ihnen gerne ab.

In Berlin, Brandenburg und Umgebung führen wir Abnahmeprüfungen und Konstanzprüfungen an BWS durch.

Um den Anforderungen der diagnostischen Befundung gerecht zu werden, wurden in Deutschland Grundlagen erarbeitet. Diese
sollen sicherstellen, dass die verwendeten Bildwiedergabesysteme diesen hohen
qualitativen Ansprüchen gerecht werden. Auch Kontrollinstanzen wurden festgelegt, um die geschaffenen Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung einzuhalten und
sicherzustellen, dass diese umgesetzt werden.

Prüfungen an Bildwiedergabesystemen:

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Abnahme- und Konstanzprüfung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

Email an info [at] triomedical.com
Telefon 030 – 120 82 920

Selbstverständlich stehen wir auch für ein Beratungsgespräch zu Verfügung.

Richtlinien und Normen:
  1. DIN 6868-157 regelt die Durchführung der Abnahmeprüfung der BWS (Bildwiedergabesysteme).
  2. Qualitätssicherungsrichtlinie QS-RL – beschreibt die Durchführung der Konstanzprüfungen und verweist auf die geltende DIN.
  3. PAS1054 – Ergänzungen zur DIN 6868-157

Abnahmeprüfung in zuvor vorgegebener Raumklasse (RK)
ab dem 01.05.2015

Befundung:

  • RK 1: Raum mit Beleuchtungsstärke kleiner 50lx – überwiegend Befundung von Radiographien und Schnittbilddatensätze
  • RK 2: Raum mit Beleuchtungsstärke kleiner 100lx – Untersuchung mit sofortiger Befundung, wo therapierelevante Entscheidungen gefällt werden
  • RK 3: Raum mit Beleuchtungsstärke kleiner 500lx – Befundung in Räumen zum Führen von Untersuchungen mittels Dialogmonitor

 
Betrachtung:

  • RK 4: Raum mit Beleuchtungsstärke bis zu 1000lx – nur Betrachtung in Betrachungs- und Behandlungsräume

 
Zahnheilkunde:

  • RK 5: Raum mit Beleuchtungsstärke kleiner 100lx – Befundung nicht am Behandlungsarbeitsplatz
  • RK 6: Raum mit Beleuchtungsstärke bis zu 1000lx – Befundung am Behandlungsarbeitsplatz

Die Abnahmeprüfung vor dem 01.05.2015:

Anwendungskategorie A (meist für Thorax-Aufnahmen)

  • für die Befundung von Aufnahmen der digitalen Projektionsradiographie (Ausnahme: dentale Radiographie, Durchleuchtung, Subtraktionsangiographie)
  • Auflösung wie Akquisitionsmatrix oder mind. 1000×1000 Bildpunkte mit 1:1 Zoom und Panning
  • min. Leuchtdichte >= 200 cd/m2
  • Maximalkontrast > 100

 
Anwendungskategorie B (i.d.R. Farbmonitore, die zur Befundung von CT- oder MRT-Aufnahmen dienen)

  • Befundung von Aufnahmen, die nicht in Kategorie A beschrieben sind
  • Betrachtung medizinischer Aufnahmen
  • min. Leuchtdichte > =120 cd/m2
  • Maximalkontrast > 40

 
Anwendungskategorie C (BWS nur zur Betrachtung)

  • Kontrollmonitore für Funktions- und Bedienungsabläufe oder Überwachungsaufgaben

Folgende Konstanzprüfungen sind regelmäßig durchzuführen:

  1. tägliche Konstanzprüfung – visuell mittels Testbilder ohne Sensor
  2. vierteljährliche Konstanzprüfung – visuell mittels Testbilder ohne Sensor, bei konstanten Umgebungsbedingungen
  3. viertel- / halbjährliche Konstanzprüfung – mit Leuchtdichtemessgerät und Testbildern bei konstanten Umgebungsbedingungen