Datenschutz

Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.02.2018 und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird das europäische Datenschutzrecht auf ein neues Niveau angehoben. Die neue Verordnung dient zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und der Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Auf der Ebene der Europäischen Union legt die DSGVO fest, dass personenbezogene Daten nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit der Einwilligung des Betroffenen oder auf Basis einer gesetzlichen Grundlage verarbeitet werden dürfen. Auf nationaler Ebene dient das BDSG zusätzlich dazu, das Selbstbestimmungsrecht zu sichern.

Dieser personenbezogene Datenschutz lässt sich also auch auf klinische Einrichtungen übertragen. Es muss sichergestellt sein, dass alle aufgenommenen Daten geschützt aufbewahrt, verarbeitet und weitergeleitet werden können. In Anbetracht der zunehmenden Komplexität von klinischen IT-Netzwerken erweist sich die Einhaltung der Datenschutzanforderungen als eine anspruchsvolle Herausforderung.

Wir bei TRIOmedical unterstützen Sie bei der Einführung datenschutzkonformer Zustände in Ihren klinischen Einrichtungen. Wir begleiten Sie bei der Entwicklung, Aufstellung und Umsetzung von Daten schützenden Maßnahmen und definieren strukturierte Arbeitsprozesse, die den sicheren Betrieb von IT-Netzwerken gewährleisten.